am Dienstag, den 19. März 2024
um 18 Uhr
in den Räumen des Landgerichts Schwerin
Demmlerplatz 1 – 2, 19053 Schwerin
Referenten: Herr Göldner, Frau Streuer, Herr Schultz (Mitarbeitende der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe Schwerin)
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) wird in dem Moment tätig, in dem eine polizeiliche Meldung über einen Tatverdacht gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden beim Jugendamt eingeht und ein Strafverfahren eröffnet wird. Die Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe betreut straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende während des gesamten Jugendstrafverfahrens. Das Aufgabenspektrum unterscheidet sich dabei nicht grundsätzlich vomallgemeinen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, jedoch stattet das Jugendgerichtsgesetz sie mit weiteren Rechten und Pflichten aus.
Im Anschluss an den Vortrag findet die Mitgliederversammlung des Jugendrechtshauses Schwerin statt, so dass die Möglichkeit besteht, die Vereinsarbeit kennenzulernen und anschließend im Rahmen eines kleinen Imbisses den Abend in den Räumen des Landgerichts ausklingen zu lassen.
Interessenten werden gebeten, sich
bis zum 15. März 2024
anzumelden.