Stellenanzeige

Wir suchen (w, m, d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt Unterstützung bei der Koordination der Arbeit des Jugendrechtshauses Schwerin.

Das Jugendrechtshaus Schwerin e. V. leistet Bildungsarbeit bei jungen Menschen durch schulische und außerschulische Angebote einschließlich begleiteter Besuche bei Gerichten.

Zu den Aufgaben zählen, ReferentInnen, RichterInnen und Schulen in Kontakt zu bringen und zu halten, einzelne Veranstaltungen zu organisieren und eventuell zu moderieren, Abrechnungen vorzubereiten und Bildungsthemen zu entwickeln.

Die Freude an juristischen Themen und an der Zusammenarbeit mit jungen Menschen sowie ein gewisses Organisationstalent wären ideale Voraussetzungen. Die Tätigkeit eignet sich sowohl für VolljuristInnen als auch für ReferendarInnen.

Der Arbeitsumfang wird sich auf wenige Stunden in der Woche beschränken bei einem Entgelt von voraussichtlich rund 150 € je Monat. Die Arbeitszeit ist zu erfassen.

Die Stelle ist auf ein Jahr befristet, eine Verlängerung ist möglich.

Aussagekräftige Unterlagen (Anschreiben und Lebenslauf) bitten wir an info@jugendrechtshaus-schwerin.de zu schicken.

Weitere Informationen über unsere Arbeit sind auf unserer Homepage abrufbar.

Einladung zum Vortrag „Aufgaben und aktuelle Herausforderungen der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe“

am Dienstag, den 19. März 2024
um 18 Uhr
in den Räumen des Landgerichts Schwerin
Demmlerplatz 1 – 2, 19053 Schwerin

Referenten: Herr Göldner, Frau Streuer, Herr Schultz (Mitarbeitende der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe Schwerin)

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) wird in dem Moment tätig, in dem eine polizeiliche Meldung über einen Tatverdacht gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden beim Jugendamt eingeht und ein Strafverfahren eröffnet wird. Die Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe betreut straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende während des gesamten Jugendstrafverfahrens. Das Aufgabenspektrum unterscheidet sich dabei nicht grundsätzlich vomallgemeinen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, jedoch stattet das Jugendgerichtsgesetz sie mit weiteren Rechten und Pflichten aus.

Im Anschluss an den Vortrag findet die Mitgliederversammlung des Jugendrechtshauses Schwerin statt, so dass die Möglichkeit besteht, die Vereinsarbeit kennenzulernen und anschließend im Rahmen eines kleinen Imbisses den Abend in den Räumen des Landgerichts ausklingen zu lassen.

Interessenten werden gebeten, sich

bis zum 15. März 2024

anzumelden.

Willkommen auf unserer Homepage im neuen Gewand.

Mit unserer Tätigkeit wollen wir jungen Menschen Rechtskenntnisse und Rechtsverständnis praxisnah und authentisch vermitteln und das Bewusstsein für unseren Rechtsstaat stärken.

Hierzu bieten wir verschiedene Formate an.

Sollten Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns!