Unsere Angebote

Seminare, Vorträge und Workshops

In Seminaren, Vorträgen, Workshops oder anderen Formaten können verschiedene Rechtsthemen behandelt werden.

Was ist das Ziel von Seminaren, Vorträgen oder Workshops?

Ziel solcher Veranstaltungen ist es, Rechtskenntnisse und Rechtsbewusstsein sowie soziale, wirtschaftliche und auch ethische Zusammenhänge des Rechts zu vermitteln.

Wer leitet die Veranstaltungen inhaltlich und wie lange dauern diese?

Je nach Themenzusammenhang stehen Leute aus der Praxis ehrenamtlich zur Verfügung. Die Dauer der Veranstaltungen wird individuell vereinbart.

Wo können Seminare, Vorträge oder Workshops stattfinden?

Die Veranstaltungen können in Schulen oder Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden. Der Organisationsaufwand für die Bildungseinrichtung ist gering. Lediglich ein geeigneter Raum und gegebenenfalls erforderliche Technik sind erforderlich.

Was ist ein „Expertengespräch“?

In „Expertengesprächen“ halten Juristinnen und Juristen aus verschiedenen Berufszweigen (z.B. Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Staatsanwält*innen oder aus Verwaltungsbehörden und Wirtschaft) zu einem gewünschten Thema ein Impulsreferat, welches anschließend in der Gruppe diskutiert wird. Im Idealfall wird das „Expertengespräch“ vorab durch die Lehrperson etwa im Unterricht vorbereitet, damit in Vortrag und Gespräch auf die die Interessenschwerpunkte eingegangen werden kann.

Wie werden Expertengespräche organisiert?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie können mit einem konkreten Themenvorschlag (z.B. Grundrechte, Menschenrechte, Rechtsstaat, Recht und Europa, Flüchtlingsrecht, Recht und Wirtschaft, Recht und Medien, Arbeitsrecht, Jugendstrafrecht, Mietrecht) an uns herantreten oder mit uns gemeinsam ein Thema erarbeiten.

Beispiele für Projekte

  • Rechtskundeprojekt an Schulen

Rechtsreferendar*innen führen in Schulen Unterrichtseinheiten zu rechtlichen Themen durch. Die Schüler*innen lernen etwas über das Rechtssystem und für sie interessante Rechtsfragen.

  • Fahrerlaubnisprojekt „Ich fahr ohne“

Die Veranstaltung „Ich fahr ohne“ soll Schüler*innen ab der 9. Klasse eine Auseinandersetzung mit Alkohol- und Drogenkonsum im Kontext des Straßenverkehrs ermöglichen. In zwei Unterrichtsstunden werden über die Gefahren und Wirkungen von Abhängigkeitserkrankungen informiert und die Konsequenzen von Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss aufgezeigt.

  • Schulbesuch bei einem Gericht: Staat und Rechtssystem der Bundesrepublik

Klassen kommen an ein Gericht und erhalten dort eine Einführung zu unserem Rechtsstaat und seinen Institutionen, dabei wird auch der Ablauf einer Gerichtsverhandlung simuliert und anschließend kann an einer Gerichtsverhandlung teilgenommen werden. Ziel ist es Grundkenntnisse zum hiesigen Staat und Rechtssystem vermitteln und ein Bewusstsein für die Zusammenhänge zu schaffen. Dies soll auch zu einer erhöhten Akzeptanz und Wertschätzung des Staates und seiner Institutionen führen.

Wir bieten keine individuelle Rechtsberatung an.

Bei rechtlichen Problemen besteht die Möglichkeit bei der anwaltlichen Beratungsstelle im Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1-2, 19053 Schwerin, anwaltlichen Rat zu finden. Die Sprechzeiten sind aktuell Dienstags in der Zeit von 15 Uhr bis 16 Uhr .

Dort besteht die Möglichkeit Rat von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegen, in Anspruch zu nehmen.