Beitragsordnung

Beschluss der Mitgliederversammlung Jugendrechtshaus Schwerin e.V. vom 26.04.2021 zu § 5 Abs. 3 der Satzung (Gebührenordnung)

  1. Mitgliedsbeiträge

    Der Jahresbeitrag beträgt
    1. für ordentliche Mitglieder: 25,00 €
      – Justizbehörden sind beitragsfrei –
    2. für natürliche Personen als fördernde Mitglieder: 50,00 €
    3. für Unternehmen, öffentlich-rechtliche Institutionen oder Körperschaften und sonstige juristische Personen und Personenvereinigungen als fördernde Mitglieder: 100,00 €.
  1. Aufnahmegebühren

    Die Aufnahmegebühr beträgt
    1. für ordentliche Mitglieder: 0,00 €
      – Justizbehörden zahlen keine Aufnahmegebühr –
    2. für natürliche Personen als fördernde Mitglieder: 0,00 €
    3. für Unternehmen, öffentlich-rechtliche Institutionen oder Körperschaften und sonstige juristische Personen und Personenvereinigungen als fördernde Mitglieder: 0,00 €
  1. Umlagen

    Umlagen werden nicht erhoben.
  2. Mahngebühren

    Für Mahnungen nach Fälligkeit von Beiträgen, Gebühren und Umlagen wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.