Beschluss der Mitgliederversammlung Jugendrechtshaus Schwerin e.V. vom 26.04.2021 zu § 5 Abs. 3 der Satzung (Gebührenordnung)
- Mitgliedsbeiträge
Der Jahresbeitrag beträgt- für ordentliche Mitglieder: 25,00 €
– Justizbehörden sind beitragsfrei – - für natürliche Personen als fördernde Mitglieder: 50,00 €
- für Unternehmen, öffentlich-rechtliche Institutionen oder Körperschaften und sonstige juristische Personen und Personenvereinigungen als fördernde Mitglieder: 100,00 €.
- für ordentliche Mitglieder: 25,00 €
- Aufnahmegebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt- für ordentliche Mitglieder: 0,00 €
– Justizbehörden zahlen keine Aufnahmegebühr – - für natürliche Personen als fördernde Mitglieder: 0,00 €
- für Unternehmen, öffentlich-rechtliche Institutionen oder Körperschaften und sonstige juristische Personen und Personenvereinigungen als fördernde Mitglieder: 0,00 €
- für ordentliche Mitglieder: 0,00 €
- Umlagen
Umlagen werden nicht erhoben. - Mahngebühren
Für Mahnungen nach Fälligkeit von Beiträgen, Gebühren und Umlagen wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.